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Müller & Sohn Natursteine, 61137 Schöneck
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


 

 
 
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gilt für Leistungen unserer Werkstatt z. B. für
Anfertigungen nach Maß, nach Schablonen und Stücklisten,
die der Kunde bringt, für Verkauf von Lagerwaren sowie für
Handels- und Streckengeschäfte. Sie gilt nicht für Arbeiten
aller Art am Bau, denn dafür sind die Teile B und C der
Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) maßgebend.
 
§ 2 Angebot und Verträge
Unsere Angebote und Preislisten sind freibleibend
unverbindlich. Liefer- und sonstige Verträge sind nur wirksam,
wenn sie von uns schriftlich anerkannt oder bestätigt werden.
 
§ 3 Lieferfristen
Lieferfristen beginnen mit dem Tag der völligen Klarstellung
der Aufträge zu laufen (Mengen, Maße, techn. Details, Preise
etc. müssen geklärt sein). Bis zum Eingang einer geforderten
Vorauszahlung kann die Arbeit unterbrochen bzw. die
Lieferung zurückbehalten werden. Die Lieferfrist ist für diesen
Zeitraum gehemmt.
 
§ 4 Material und Muster
Bei allen Natursteinmaterialien ist mit natürlichen Farb- und
Strukturschwankungen zu rechnen; Poren, offene Stellen,
„Glas“-Adom, hellere oder dunklere Färbungen und
Versteinerungen aller Art sind unvermeidlich und berechtigen
nicht zu Beanstandungen (DIN 18332, Absatz 2.1.4). Musterstücke
zeigen nur die ungefähre Struktur und sind unverbindlich.  Zur
sachgemäßen Bearbeitung von Natursteinen gehört: Das
Schließen bestimmter störender Gesteinsporen und anderer
Fehlstellen, das Einsetzen von Vierungen, ggf. auch das
Auseinandernehmen von Steinen in offenen Adern und das
Wieder-Zusammenkitten, auch das Verstärken durch
untergelegte feste Platten (Verdoppelung) oder durch
Bewehrungsmatten aus Kunststoff, z. B. Glasvlies oder
Kohlefaser oder durch Klammern, Schienen und Dübel.                                                          Fachgerecht ausgeführte Bearbeitungen dieser Art geben
keinen Anspruch auf Erhebung von Mängelrügen. Werkstücke sind i.d.R.
naturbelassen, also nicht imprägniert, resiniert oder in sonstiger
Art und Weise behandelt.
 
§ 5 Maßtoleranzen
Die bei der Herstellung von Naturstein-Werkstücken
unvermeidlichen und üblichen Maß- und Ebenheitstoleranzen
berechtigen nicht zu Reklamationen und Rechnungskürzungen
(siehe auch DIN 18332, Absätze 2.1.2 und 2.1.3).
 
§ 6 Abrechnungsmaße
Für individuell maßgefertigte Steine gelten folgende Mindest-
Abrechnungsmaße:
Nach Flächenmaß (m²): Breite 0,20 m, Fläche 0,25 m²/Stück,
nach Längenmaß: 0,50 m/Stück.
Für nicht rechtwinklige Stücke gilt das kleinstumschriebene
Rechteck als Abrechnungsmaß.
 
§ 7 Übergabe
Handelswaren und Dienstleisten unserer Werkstatt übergeben
wir im Regelfall gegen Lieferschein in unserem Betrieb.
Einwände müssen sofort bei der Übergabe geltend gemacht
werden. Mangelhafte Stücke sind möglichst sofort gegen
einwandfreie auszutauschen. Ist das in Ausnahmefällen nicht
möglich, ist der Mangel durch unseren zuständigen Mitarbeiter
auf dem Lieferschein zu vermerken.
 
§ 8 Beanstandungen
Verdeckte Mängel (z. B. fehlerhafte Platten in geschlossenen,
unbeschädigten Verpackungen) müssen unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb 10 Tage nach Übergabe
an den Auftraggeber schriftlich bei uns gerügt werden.
Mangelhafte Stücke sind, soweit möglich, gegen einwandfreie
umzutauschen. Für einzelne leicht beschädigte Serienplatten
oder vereinzelt gebrochene Überlängen, auch
Natursteinriemchen wird kein Ersatz geleistet, da solche
Waren ohne weiteres verwendet werden können, z. B. für
Anpassungen. Weiterbearbeitete oder eingebaute Waren
gelten als abgenommen.
 
§ 9 Transporte
Die Anfuhr erfolgt nur dann durch uns, wenn dies ausdrücklich
vereinbart wurde, wenn die Abladestelle mit Lastwagen
problemlos erreichbar ist und zum Abladen ausreichend
Personal gestellt wird. Trifft eine Sendung beschädigt ein, so
ist zur Wahrung von Ersatzansprüchen eine Bescheinigung
des Fahrers auf dem Frachtbrief oder die
Tatbestandsaufnahme eines Havariekommissars unerlässlich.
 
§ 10 Rücklieferungen
Auf Maß gefertigte oder als „Sonderposten“ oder „Restposten“
gelieferte, sowie beschädigte und nicht mehr originalverpackte
Waren werden nicht zurückgenommen. Unbeschädigte
Serienwaren nehmen wir nur ausnahmsweise zurück, jedoch
in jedem Falle mit einem Abzug von 25 % des
Verkaufspreises, aber von mindestens € 25,--.
 
§ 11 Zahlung
1. Kunden ohne Kreditkonto unserer Buchhaltung bezahlen
auch Handelswaren spätestens bei der Übergabe. Schriftliche
Zahlungsaufforderungen werden mit Zugang beim Kunden
fällig, jedoch, soweit in der Rechnung nichts anderes
angegeben wird, spätestens am 12. Kalendertag nach Zugang
der Rechnung.
Skonti jeder Art sind im Vorfeld zu vereinbaren.
Bei Überschreitung des Zahlungsziels berechnen wir
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten bei
Privatkunden und in Höhe von 8 Prozentpunkten bei Kunden,
die nicht Verbraucher im Sinne des BGB sind, jeweils über
dem Basiszinssatz.
2. Es kann die Vorauszahlung der gesamten Auftragssumme
oder eines Teils verlangt werden.
 
§ 12 Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen und Leistungen bleiben unser Eigentum bis
zur vollständigen Tilgung aller uns aus der
Geschäftsverbindung zu dem Auftraggeber zustehenden und
noch ausstehenden Forderungen, gleichgültig aus welchem
Rechtsgrund. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf
die aus den gelieferten Waren und Leistungen neu
hergestellten Arbeiten und Materialien. Im Falle der
Weiterveräußerung gelten die gegen Dritte sich ergebenen
Forderungen als an uns abgetreten.
 
§ 13 Künftige Gültigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle
Folgegeschäfte, auch wenn bei einem Abschluss nicht erneut
darauf hingewiesen wird.
 
§ 14 Wirksamkeit
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein, bleibt
davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
 
§ 15 Änderungsklausel
Eine Abänderung der vorstehenden Regelungen bedarf der
Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Klausel.
 
§ 16 Gerichtsstandsvereinbarung
Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlichrechtliches
Sondervermögen, wird als Gerichtsstand Hanau am Main
vereinbart.

 

 

Die Firma Müller&Sohn OHG beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeteiligungsgesetz.

 

Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können vor der Vermittlungsstelle: Handwerkskammer Wiesbaden, Bierstadter Strasse 45, 65189 Wiesbaden,  Tel. 0611 1360, www. hwk-wiesbaden.de

verhandelt werden. 


Müller & Sohn OHG | Info[at]marmor-schoeneck.de